Reifen
SPAREN SIE SICH DAS BUßGELD
Information zur Winterreifenverordnung. Seit dem 01.05.2006 gilt:
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
(Auszug aus der deutschen StVO §2 Absatz 3a)
Bei Missachtung dieses Paragraphen kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 € erhoben werden!
Bei einem Unfall besteht kein Versicherungsschutz!
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Weitere Informationen: Was macht einen Winterreifen aus?
* Lamellem bringen Plus an Grip auf Schnee und Eis
* Profilblöcke sorgen für Verzahnung mit dem Untergrund - besonders bei Tiefschnee
* Das Schneeflockensymbol dürfen nur geprüfte Winterreifen tragen
* Die Winterreifenmischung friert auch bei niedrigen Temperaturen nicht ein
Winterreifenumrüstung




